MATERIALIEN |
LINKS |
Schul- und Hausordnung der NMS Pamhagen
Sinn und Zweck
Die gesetzliche Grundlage zur Haus – und Schulordnung ist im § 44 des SCHUG in der Fassung der Novelle BGBL: 172 / 2004 grundgelegt.
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes
Abfolge der Unterrichtsstunden Montag bis Freitag: 1. Stunde 800 bis 850 2. Stunde 850 bis 940 Pause 3. Stunde 955 bis 1045 4. Stunde 1045 bis 1135 Pause 5. Stunde 1145 bis 1235 6. Stunde 1235 bis 1325 Mittagspause 8. Stunde 1410 bis 1500 9. Stunde 1500 bis 1550 4) Pausenordnung
5) Unser Umgang miteinander
6) Manchmal brauchen Regeln Konsequenzen Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen werden entsprechende Erziehungsmittel eingesetzt:
7) Aufenthalt im Schulgebäude
8) Verhalten im Katastrophenfall
9) Beschädigungen - Unfälle
11) Aufbewahrung von Eigentum
12) Aufgaben der Klassensprecher Der/die Klassensprecher/in oder dessen Stellvertreter/in hat die Interessen seiner/ihrer Klasse zu vertreten. Insbesondere hat er/sie:
13) Klassenordnung Die verschiedenen Ordnerdienste werden zu Schulbeginn vom Klassenvorstand mit der Klasse festgelegt. 14) Pflichten der Schüler/innen gem. §43 des SCHUG Die Schüler/innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule (§2 des SCHUG) zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie gemeldet sind, regelmäßig teilzunehmen, sich an den verpflichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen. 15) Fernbleiben vom Unterricht und von der Nachmittagsbetreuung ist nur zulässig:
|